Erlaubnis gemäß § 7 Sprengstoffgesetz zum Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen im Rahmen von Reinigungsarbeiten an Schießständen und -anlagen
Befähigungsschein gemäß § 20 Sprengstoffgesetz
Qualifikation zur gewerbsmäßigen Reinigung von Schießständen gemäß § 32 Sprengstoffgesetz
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